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IR-Letter: IFRS - die neuen Bilanzierungsregeln und ihre Umsetzung in Geschäfts- und Zwischenberichten

Der IR-Newsletter vom Januar 2005
Die Onlinepublikation rund um Investor Relations und Finanzkommunikation

Herausgegeben von Susanne Ackstaller - http://www.ackstaller.de




IFRS - die neuen Bilanzierungsregeln und ihre Umsetzung in Geschäfts- und Zwischenberichten

Eigentlich können wir uns freuen: In diesem Jahr werden Quartals- und Geschäftsberichte vermutlich deutlich genauer gelesen als in den Vorjahren. Hintergrund sind die neuen Bilanzierungsregeln IFRS ("International Financial Reporting Standards"), die seit Anfang des Jahres für alle börsennotierten Unternehmen verpflichtend sind. Und diese können die Gewinnzahlen einiger Unternehmen deutlich verändern - und Anleger verwirren.

Mit IFRS gelten etliche neue Regeln, die viele Positionen neu bewerten. Auffälligste Modifikationen sind beispielsweise

- der Goodwill: Dieser Aufpreis bei Firmenübernahmen wird nicht mehr abgeschrieben, sondern bleibt als fester Wert in der Bilanz stehen (wenn sich der Goodwill als nachhaltig herausstellt). Das erhöht den Gewinn optisch. Wertpapieranalysten rechnen damit, dass allein diese Regel die Gewinne der Dax-Unternehmen um 10 bis 15 Prozent erhöht.

- die Pensionsverpflichtungen. Diese werden nun realistischer bewertet. So müssen nun die jeweils verdienten Pensionsansprüche sowie die bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zu erwartenden Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden. Dies könnte wiederum zu Gewinnschmälerungen führen, die ebenfalls bei 10 bis 15 Prozent liegen.

- die Aktienoptionen für Mitarbeiter: Anders als bisher, werden sie nun in den Bilanzen erfasst und reduzieren damit das Ergebnis der Gesellschaften.

- die Erfassung von Tochterfirmen: Galt hier bislang die rechnerische Mehrheit, geht es nun um den faktischen Einfluss.

- die vorzeitige Gewinnrealisierung. Bisher war der Ausweis noch nicht realisierter Gewinne (beispielsweise bei Auftragsfertigung) absolut verboten. Dies ist nun absolute Pflicht.

Während die meisten kleineren börsennotierten Unternehmen IFRS noch nicht umgesetzt haben, sieht es bei den Dax-Unternehmen schon anders aus. Allerdings gehen diese mit entsprechenden Informationen in ihren bisherigen Geschäfts- und Quartalsberichten unterschiedlich um: Einige Konzerne weisen deutlich auf die veränderten Werte hin und nennen die entsprechenden Summen, während andere recht knapp über die modifizierten Daten schreiben.

Sehr übersichtlich legt etwa die Altana AG bereits in ihrem Halbjahresbericht 2004 dar, dass sich das EBT allein aufgrund der veränderten Goodwill-Abschreibung um 5 Millionen Euro erhöht habe. Auch die Stada AG informiert in ihrem Halbjahresbericht über die "Sondereinflüsse" durch IFRS: Dadurch falle die planmäßige Goodwill-Abschreibung weg, die das Vorsteuerergebnis des ersten Halbjahres 2003 noch mit 3 Millionen Euro belastet habe.

Andere Unternehmen - wie etwa die Deutsche Telekom AG - werden erst im ersten Quartalsbericht 2005 die bisher geltenden HGB-Berichterstattungsregeln ablösen. Die Hochtief AG weist in ihrem Halbjahresbericht 2004 zwar darauf hin, dass durch die IFRS-Regeln aktivierte Geschäfts- und Firmenwerte nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden. Für weitere Informationen verweist der Konzern allerdings auf den Konzernabschluss 2003.

Insgesamt könnten die neuen Bilanzierungsregeln durchaus eine Möglichkeit sein, die Konzernzahlen ein klein wenig zu verbessern. Eine Analyse der potenziellen deutschen IFRS-Bilanzierer durch den Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zeigt, dass das Anlagevermögen durch IFRS im Schnitt um 17 Prozent, das Umlaufvermögen um 6 Prozent und das Eigenkapital um durchschnittlich 20 Prozent steigen werden - obwohl sich die operative Basis nicht verändert.


Vieles über die neuen IFRS-Regeln ist auf dieser Portalseite zusammengestellt, die von einer Steuerberatungsgesellschaft bearbeitet wird:
http://www.ifrs-portal.com/

Wenn Ihr Unternehmen eher zu den klein- und mittelständischen Unternehmen gehört, erhalten Sie hier einen guten Überblick:
http://www.roever-berlin.de/Dokumente/IAS_Broschuere_Roever.pdf

Wenn Sie mehr über die Richtlinien speziell in Bezug auf Goodwill erfahren möchten:
http://www.ey.com/GLOBAL/content.nsf/Austria/Themen_-_Goodwill-Bilanzierung_neu_-_Anforderungen_an_die_Unternehmensbewertung





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Eine gute und erfolgreiche Zeit wünscht Ihnen

Susanne Ackstaller

17.01.2005 | 0 Comments (1224) |




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