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IR-Letter: Der Druck wird stärker - Der Corporate Governance Kodex und die Vorstandsgehälter

Die Onlinepublikation rund um Investor Relations und Finanzkommunikation

Herausgegeben von Susanne Ackstaller - http://www.ackstaller.de


Der Druck wird stärker
- Der Corporate Governance Kodex und die Vorstandsgehälter -

Kommen auch Sie kaum zur Ruhe, weil genervte Aktionäre und neugierige Journalisten ständig nach der Umsetzung des Corporate Governance Kodexes in Ihrem Unternehmen fragen? Seien Sie darauf gefasst: Dieser Zustand verschärft sich in den nächsten Monaten noch.

Denn Ende September wird EU-Kommissar Frits Bolkestein seine Standard-Empfehlungen veröffentlichen (die aufgrund des Druckes vor allem der deutschen Industrie aber deutlich milder als ursprünglich geplant ausfallen), und für den Herbst erwartet der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber die eigentlich freiwillige Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge. Parieren die Aktiengesellschaften nicht, will er einen Gesetzentwurf in den CDU/CSU-dominierten Bundesrat einbringen.

Daran denkt auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - allerdings lässt sie ihren Vorständen noch eine Atempause bis zum Frühjahr nächsten Jahres. Etwas später wird das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der TU Berlin seinen alljährlichen Bericht zur Umsetzung des Kodexes veröffentlichen.

Kein Punkt der Empfehlungen der deutschen Corporate Governance Kommission steht so in der Diskussion wie die fehlende Veröffentlichung der individuellen Vorstandsbezüge: 19 der 30 DAX-Unternehmen sträuben sich dagegen. Allerdings scheint die Front langsam zu bröckeln: Mitte August veröffentlichte Allianz-Vorstandschef Michael Diekmann sein Gehalt; eine Umfrage der Financial Times Deutschland ergab, dass weitere Unternehmen zumindest darüber nachdenken, ihre Geschäftsberichte um diese Informationen zu ergänzen (darunter Eon, Siemens, HypoVereinsbank).

Dass neben den heftig debattierten Managergehältern die meisten Unternehmen auch noch weitere der 72 Kodex-Empfehlungen ablehnen, geht momentan eher unter. Dazu zählen nach aktuellen Umfragen des BCCG

  • der angemessene Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen für Vorstände und Aufsichtsräte,
  • die Beratung im Aufsichtsratsplenum über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand,
  • die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und
  • die Berücksichtigung von Internationalität, Interessenkonflikten und einer Altersgrenze bei der Besetzung des Aufsichtsrates.

Neben den Empfehlungen hatte die Kommission noch 19 Anregungen ausgesprochen. Aus diesem Katalog lehnen fast alle Unternehmen zehn Punkte ab - wie etwa die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei einem Übernahmeangebot, die Übertragung der Hauptversammlung im Internet oder auch die Stellungnahme zu den Empfehlungen.

Unter den M-DAX-, TecDAX- und S-DAX-Unternehmen ist die Unwilligkeit übrigens noch höher als unter den Großunternehmen. Interessanter Spitzenreiter in Sachen Transparenz dürfte die im M-DAX gelistete Rhön-Klinikum AG sein. Das Unternehmen legt nämlich nicht nur die Bezüge der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder offen: Es macht auch die regulär gezahlten Gehälter transparent, die die Arbeitnehmervertreter - meist Krankenpfleger - im Aufsichtsrat erhalten. Sogar die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung werden ausgewiesen.

Und unsere europäischen Nachbarländer? Während die Schweden in öffentlichen Gebäuden dicke Steuerkalender mit den Namen derjenigen auslegen, die mehr als 22.000 Euro brutto jährlich verdienen, ähnelt die Auseinandersetzung in Österreich der unseren. Auch hier werden die Stimmen nach einer gesetzlichen Regelung immer lauter, weil sich nur wenige Unternehmen an den dort geltenden Kodex halten. In Großbritannien sind diese Diskussionen undenkbar: Hier gehört der Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht enthalten ist, fast zu den umfangreichsten Kapiteln - und enthält neben Grundgehalt und Provisionen sogar Informationen zum Dienstwagen.

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Susanne Ackstaller

15.08.2004 | 0 Comments (904) |




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