IR-Letter: Der Druck wird stärker - Der Corporate Governance Kodex und die Vorstandsgehälter
Die Onlinepublikation rund um Investor Relations und Finanzkommunikation
Herausgegeben von Susanne Ackstaller - http://www.ackstaller.de
Der Druck wird stärker
- Der Corporate Governance Kodex und die Vorstandsgehälter -
Kommen
auch Sie kaum zur Ruhe, weil genervte Aktionäre und neugierige
Journalisten ständig nach der Umsetzung des Corporate Governance
Kodexes in Ihrem Unternehmen fragen? Seien Sie darauf gefasst: Dieser
Zustand verschärft sich in den nächsten Monaten noch.
Denn
Ende September wird EU-Kommissar Frits Bolkestein seine
Standard-Empfehlungen veröffentlichen (die aufgrund des Druckes vor
allem der deutschen Industrie aber deutlich milder als ursprünglich
geplant ausfallen), und für den Herbst erwartet der CSU-Vorsitzende
Edmund Stoiber die eigentlich freiwillige Offenlegung der Vorstands-
und Aufsichtsratsbezüge. Parieren die Aktiengesellschaften nicht, will
er einen Gesetzentwurf in den CDU/CSU-dominierten Bundesrat einbringen.
Daran
denkt auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - allerdings lässt
sie ihren Vorständen noch eine Atempause bis zum Frühjahr nächsten
Jahres. Etwas später wird das Berlin Center of Corporate Governance
(BCCG) an der TU Berlin seinen alljährlichen Bericht zur Umsetzung des
Kodexes veröffentlichen.
Kein Punkt der
Empfehlungen der deutschen Corporate Governance Kommission steht so in
der Diskussion wie die fehlende Veröffentlichung der individuellen
Vorstandsbezüge: 19 der 30 DAX-Unternehmen sträuben sich dagegen.
Allerdings scheint die Front langsam zu bröckeln: Mitte August
veröffentlichte Allianz-Vorstandschef Michael Diekmann sein Gehalt;
eine Umfrage der Financial Times Deutschland ergab, dass weitere
Unternehmen zumindest darüber nachdenken, ihre Geschäftsberichte um
diese Informationen zu ergänzen (darunter Eon, Siemens,
HypoVereinsbank).
Dass neben den heftig
debattierten Managergehältern die meisten Unternehmen auch noch weitere
der 72 Kodex-Empfehlungen ablehnen, geht momentan eher unter. Dazu
zählen nach aktuellen Umfragen des BCCG
- der angemessene Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen für Vorstände und Aufsichtsräte,
- die Beratung im Aufsichtsratsplenum über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand,
- die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und
- die Berücksichtigung von Internationalität, Interessenkonflikten und einer Altersgrenze bei der Besetzung des Aufsichtsrates.
Neben
den Empfehlungen hatte die Kommission noch 19 Anregungen ausgesprochen.
Aus diesem Katalog lehnen fast alle Unternehmen zehn Punkte ab - wie
etwa die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei einem
Übernahmeangebot, die Übertragung der Hauptversammlung im Internet oder
auch die Stellungnahme zu den Empfehlungen.
Unter
den M-DAX-, TecDAX- und S-DAX-Unternehmen ist die Unwilligkeit übrigens
noch höher als unter den Großunternehmen. Interessanter Spitzenreiter
in Sachen Transparenz dürfte die im M-DAX gelistete Rhön-Klinikum AG
sein. Das Unternehmen legt nämlich nicht nur die Bezüge der Vorstände
und Aufsichtsratsmitglieder offen: Es macht auch die regulär gezahlten
Gehälter transparent, die die Arbeitnehmervertreter - meist
Krankenpfleger - im Aufsichtsrat erhalten. Sogar die
Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung werden
ausgewiesen.
Und unsere europäischen Nachbarländer?
Während die Schweden in öffentlichen Gebäuden dicke Steuerkalender mit
den Namen derjenigen auslegen, die mehr als 22.000 Euro brutto jährlich
verdienen, ähnelt die Auseinandersetzung in Österreich der unseren.
Auch hier werden die Stimmen nach einer gesetzlichen Regelung immer
lauter, weil sich nur wenige Unternehmen an den dort geltenden Kodex
halten. In Großbritannien sind diese Diskussionen undenkbar: Hier
gehört der Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht enthalten ist,
fast zu den umfangreichsten Kapiteln - und enthält neben Grundgehalt
und Provisionen sogar Informationen zum Dienstwagen.
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